Alleinarbeit: Arbeitsrecht und Rechtsprechung
Sie sind der Meinung, alle erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben, um Ihre Alleinarbeitenden zu schützen und Ihre Haftung auszuschließen? Sind Sie sicher, dass die vorgesehene Hilfs- und Rettungskette im Ernstfall tatsächlich wirksam ist?
Eine Entscheidung des Kassationsgerichts vom 12. November 2020 zeigt, warum es wichtig ist, einen zertifizierten und zuverlässigen Partner zu wählen.
Ihre Haftung ist begründet: ein Beispiel
Im April 2011 löste ein Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens einen Alarm aus, während er einen Schlaganfall erlitt. Aufgrund eines Defekts im Alarmsystem wurde er erst drei Stunden später gerettet. Der Arbeitgeber versuchte, seine Haftung anzufechten, da der Arbeitnehmer mit einem geeigneten Notrufgerät ausgestattet war.
Das Kassationsgericht entschied jedoch zugunsten des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber war verpflichtet, sicherzustellen, dass das Alarmsystem für Alleinarbeitende zuverlässig, ohne Ausfälle und ohne Unterbrechung funktioniert.
