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Smartphone atex de Scutum Premium Services

Schutz von allein arbeitenden Arbeitnehmern

published on 08/01/2026

ATEX-Smartphone: die PTI / DATI Lösung für explosionsgefährdete Umgebungen

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Das ATEX-Smartphone ist eine PTI / DATI Lösung zum Schutz von Alleinarbeitenden in explosionsgefährdeten Umgebungen. Es ist ATEX-zertifiziert und kombiniert ein professionelles Smartphone mit einem Notrufgerät, um Sicherheit, schnelle Alarmierung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten.

Was ist ein ATEX-Smartphone?

Das ATEX-Smartphone ist ein PTI DATI-Gerät  für den Einsatz in explosionsgefährdeten Umgebungen. Dank der nativen PTI-App EMERIT ermöglicht es eine schnelle Alarmierung bei Unwohlsein, Unfall, Überfall oder Bedrohung.

Mit diesem Smartphone ist die alleinarbeitende Person zugleich mit einem Geschäftstelefon und einem Notrufgerät ausgestattet. Sie kann SMS und E-Mails senden, im Internet arbeiten und Geschäftsanwendungen nutzen, während sie gleichzeitig geschützt bleibt.

Das ATEX-Smartphone läuft mit dem Android-Betriebssystem. Es ist wasser- und staubdicht nach IP68 und verfügt über einen leistungsstarken Lautsprecher, damit auch in lauten Umgebungen eine wirksame Kommunikation im Alarmfall möglich ist.

ATEX PTI-Smartphone von Scutum Premium Services

 

Wer sollte mit einem ATEX-Smartphone ausgestattet werden?

Das ATEX-Smartphone ist für Alleinarbeitende gedacht, die ihr PTI / DATI Gerät regelmäßig und intensiv nutzen müssen, insbesondere im beruflichen Alltag und in explosionsgefährdeten Umgebungen. Es bietet einen Schutz, der an die Risiken der jeweiligen Tätigkeit angepasst ist.

Was bedeutet ATEX?

ATEX steht für ATmosphères EXplosibles, also explosionsfähige Atmosphären. Der Begriff bezeichnet Umgebungen, in denen aufgrund von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben Explosionsgefahr bestehen kann.

Bei Alleinarbeit müssen Mitarbeiter, die sich in einer solchen Umgebung bewegen, mit einem Schutz ausgestattet sein, der dem ATEX-Standard entspricht. Das ATEX-Smartphone ist daher eine ATEX-zertifizierte PTI DATI-Lösung, die ATEX-konform und für ATEX-Zonen geeignet ist.

Welche Umgebungen gelten als ATEX?

Jede Umgebung, in der ein Explosionsrisiko besteht, gilt als ATEX-Bereich. Laut INRS betrifft dies Räume, in denen sich brennbare Gase, Dämpfe, Stäube oder chemische Stoffe befinden oder gelagert werden. Auch elektrische und nicht elektrische Geräte können in solchen Bereichen eine Zündquelle darstellen.

Beispiele für ATEX-Branchen oder -Umgebungen:

  • Nahrungsmittelindustrie
  • Pharmaindustrie
  • Zementwerke
  • Holzindustrie
  • Tankstellen
  • Metallindustrie
  • Abfallverarbeitung
  • Kosmetikindustrie

ATEX-Bestimmungen: Was ist der rechtliche Rahmen?

Eine spezifische Regelung bildet den Rahmen für den Schutz von Alleinarbeitenden in explosionsgefährdeten Bereichen. In Europa stützt sich die ATEX-Regelung auf zwei Richtlinien:

  • Die Richtlinie Nr. 1999/92/EG vom 16.12.1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.
  • Die Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

Diese ATEX-Regelungen legen Definitionen und Konformitätsanforderungen für explosionsgefährdete Atmosphären sowie die entsprechenden Schutzvorrichtungen fest.

Auch das Arbeitsgesetzbuch berücksichtigt ATEX-bezogene Risiken. Arbeitgeber sind verpflichtet, Risiken zu identifizieren und zu bewerten, Arbeitsbereiche zu klassifizieren und entsprechende Zoneneinteilungen vorzunehmen. Zudem muss ein DRPCE erstellt werden, also ein Dokument zum Explosionsschutz.

Diese Vorgaben ergänzen die allgemeinen Bestimmungen zur Risikoprävention, insbesondere:

  • Artikel R. 4216-31 des Arbeitsgesetzbuchs zur Verhütung von Explosionen, Pflichten des Bauherrn
  • Artikel R. 4227-42 bis R. 4227-54 des Arbeitsgesetzbuchs zur Verhütung von Explosionen, Pflichten des Arbeitgebers
  • Erlass vom 08.07.2003 zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
  • Erlass vom 08.07.2003 zum Schutz von Arbeitnehmern, die explosionsfähigen Atmosphären ausgesetzt sein können
  • Erlass vom 28.07.2003 zu den Bedingungen für die Installation elektrischer Betriebsmittel in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können.