Feuerlöscher gehören zur grundlegenden Brandschutzausstattung vieler Unternehmen. Sie ermöglichen es, Entstehungsbrände frühzeitig zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung des Feuers unter geeigneten Bedingungen zu verhindern.
Entscheidend ist dabei, dass die Feuerlöscher zum jeweiligen Brandrisiko passen, ausreichend vorhanden und im Ernstfall schnell erreichbar sind.
Je nach Art des Brandrisikos kommen unterschiedliche Löschmittel zum Einsatz:
Wasser- und Wassernebellöscher: Besonders geeignet für Brände fester, überwiegend organischer Stoffe wie Holz, Papier und Textilien (Brandklasse A). Wassernebel kann je nach Geräteausführung auch für weitere Brandrisiken zugelassen sein.
Pulverlöscher: Je nach Ausführung für die Brandklassen A, B und C geeignet. Sie sind vielseitig einsetzbar, können jedoch durch die starke Pulververteilung erhebliche Verschmutzungen und Folgeschäden verursachen.
CO₂-Löscher: Besonders geeignet für Brände von Flüssigkeiten (Brandklasse B) und bestimmte elektrische Anlagen. Sie hinterlassen keine Löschmittelrückstände, erfordern aber besondere Vorsicht wegen der Erstickungsgefahr in kleinen oder schlecht belüfteten Räumen.
Wie viele Feuerlöscher in einem Unternehmen erforderlich sind, hängt von der Größe der Arbeitsstätte, der vorhandenen Brandgefährdung und den eingesetzten Löschmitteln ab. In Deutschland regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ die Anforderungen an die Grundausstattung.
Die erforderliche Anzahl wird unter anderem anhand sogenannter Löschmitteleinheiten (LE) ermittelt. Bei erhöhter Brandgefährdung können zusätzliche Feuerlöscheinrichtungen notwendig sein.