Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kann die zivil- und strafrechtliche Haftung der Geschäftsleitung ausgelöst werden. Darüber hinaus kann der Ruf des Unternehmens nachhaltig geschädigt werden. Ein Industrie Zulieferer in Nordfrankreich verlor in den Monaten nach einem mittelgroßen Brand drei wichtige Aufträge, nicht wegen des Brandes selbst, sondern weil Inspektionsberichte wiederholte Nichtkonformitäten aufgezeigt hatten.
Der rechtliche Rahmen: Welche Pflichten bestehen?
Die Vorschriften zum betrieblichen Brandschutz beruhen auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Diese Struktur zu verstehen, ist entscheidend, um keine wichtigen Anforderungen zu übersehen.
Das Arbeitsgesetzbuch: die gemeinsame Grundlage für alle
Das Arbeitsgesetzbuch verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Ergebnispflicht im Bereich Sicherheit. Konkret bedeutet das: Maßnahmen müssen nicht nur eingeführt, sondern ihre Wirksamkeit auch nachgewiesen werden. Dieser Punkt wird von vielen Führungskräften unterschätzt.
Diese Verpflichtung ruht auf drei Säulen:
- Bewertung der Brandgefahr: Sie muss im DUERP (Document Unique d'Évaluation des Risques Professionnels) dokumentiert werden, nicht allgemein, sondern mit einer spezifischen Analyse nach Bereich, Tätigkeit, Ausstattung und Nutzung.
- Umsetzung geeigneter Präventionsmaßnahmen: Dazu gehören Feuerlöscher, Alarmanlagen, Anweisungen und Schulungen.
- Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen: Sie erfolgt über das Sicherheitsbuch und regelmäßige Prüfberichte.