Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören auch die Gefährdungen durch Brände. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) konkretisieren die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz.
Es ist wichtig, dass diese Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird, sowohl zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als auch zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und aller anderen Personen an Ihrem Standort.