Schutz von Alleinarbeitenden: Welche Risiken werden abgedeckt?
Alleinarbeit kann Risiken erhöhen, da keine andere Person unmittelbar anwesend ist, die im Notfall alarmieren oder Rettungskräfte verständigen kann. Wenn eine alleinarbeitende Person zum Beispiel ein Unwohlsein, einen Unfall oder einen Schwächeanfall erleidet, kann sie unter Umständen nicht rechtzeitig entdeckt und unterstützt werden.
Darüber hinaus bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsumfeld. Alleinarbeitende können Unfällen, Überfällen, Bedrohungen oder aggressivem Verhalten ausgesetzt sein. Nach dem Arbeitsrecht müssen diese Risiken vom Arbeitgeber bewertet und in einem Referenzdokument festgehalten werden.