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Unternehmen

Schutz von allein arbeitenden Arbeitnehmern

published on 09/01/2026

Schutz von Alleinarbeitenden: Was bedeutet das?

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Der Schutz von Alleinarbeitenden umfasst alle Maßnahmen, die ein Arbeitgeber ergreifen muss, um die Sicherheit von Mitarbeitenden zu gewährleisten, die allein oder außerhalb der Sicht- und Hörweite anderer Personen arbeiten.

Der Arbeitgeber muss die Risiken identifizieren, bewerten und so weit wie möglich vermeiden oder reduzieren. Außerdem muss er geeignete organisatorische und technische Schutzmaßnahmen einrichten, zum Beispiel ein Alarmsystem, mit dem im Notfall schnell Hilfe angefordert werden kann.

Auch wenn eine Person allein arbeitet, muss sichergestellt sein, dass sie bei einem Unfall, Unwohlsein oder einer Gefährdung schnell und wirksam unterstützt werden kann.

Schutz von Alleinarbeitenden: Welche Risiken werden abgedeckt?

Alleinarbeit kann Risiken erhöhen, da keine andere Person unmittelbar anwesend ist, die im Notfall alarmieren oder Rettungskräfte verständigen kann. Wenn eine alleinarbeitende Person zum Beispiel ein Unwohlsein, einen Unfall oder einen Schwächeanfall erleidet, kann sie unter Umständen nicht rechtzeitig entdeckt und unterstützt werden.

Darüber hinaus bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem Arbeitsumfeld. Alleinarbeitende können Unfällen, Überfällen, Bedrohungen oder aggressivem Verhalten ausgesetzt sein. Nach dem Arbeitsrecht müssen diese Risiken vom Arbeitgeber bewertet und in einem Referenzdokument festgehalten werden.

Welche Alarmsysteme gibt es zum Schutz von Alleinarbeitenden?

Alarmgeräte für Alleinarbeitende zählen zu den am weitesten verbreiteten Lösungen. Sie ermöglichen es, manuell, freiwillig oder automatisch einen Alarm auszulösen.

Diese Geräte werden häufig als PTI / DATI Geräte bezeichnet. Sie können mit Sturz- oder Bewegungslosigkeitssensoren ausgestattet, geolokalisiert und rund um die Uhr mit einer Fernüberwachungszentrale verbunden sein. So können Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und den Schutz von Mitarbeitenden sicherstellen.

Da es verschiedene Geräteformen gibt, etwa Gehäuse, Ausweishalter, Smartphone-App oder vernetzte Uhr, sollte das passende Gerät entsprechend der Tätigkeit, des Risikos und des Arbeitsumfelds ausgewählt werden.

Kann der Schutz von Alleinarbeitenden intern sichergestellt werden?

Ein Arbeitgeber kann entscheiden, den Schutz von Alleinarbeitenden intern zu organisieren und die Alarmbearbeitung selbst zu übernehmen. Er muss jedoch in der Lage sein, der alleinarbeitenden Person ein ebenso hohes Schutzniveau zu bieten wie ein spezialisierter Dienstleister.

Im Alarmfall darf es keine Verzögerung geben: Die zuständige Person muss den Alarm sehr schnell bearbeiten, eine Zweifelprüfung durchführen, den Notfall einordnen und geeignete Hilfe verständigen. Dafür braucht es klare Verfahren, geschulte Mitarbeitende und eine jederzeit verfügbare Organisation.

Treten Vorfälle nachts oder am Wochenende auf, müssen die Personen, die für die Alarmbearbeitung zuständig sind, in bezahlter Bereitschaft stehen und diese Funktion muss vertraglich geregelt sein.

Die Auslagerung der Überwachung von PTI / DATI Geräten an einen spezialisierten Dienstleister kann die Organisation der gesamten Rettungskette erheblich erleichtern und sorgt für eine zuverlässige Alarmbearbeitung rund um die Uhr.

Gibt es Zertifizierungen für den Schutz von Alleinarbeitenden?

Lösungen zum Schutz von Alleinarbeitenden umfassen nicht nur die Bereitstellung von DATI Geräten, sondern auch eine professionelle Fernüberwachungsleistung. Um den besten Schutz für Ihre Mitarbeitenden sicherzustellen, sollten Sie darauf achten, dass die Fernüberwachungszentrale nach APSAD P3 oder APSAD P5 zertifiziert ist.

Diese Zertifizierungen gewährleisten insbesondere eine schnelle Bearbeitung von Alarmmeldungen, unabhängig vom Standort der betroffenen Person, sowie eine zuverlässige Dienstkontinuität durch redundante Stationen.

Scutum Premium Services ist nach APSAD P5 zertifiziert. Dies entspricht der höchsten Zertifizierungsstufe für Fernüberwachungszentralen in Frankreich.

Auf europäischer Ebene definiert die Norm EN 50518 die Anforderungen, nach denen Alarmempfangsstellen und Fernüberwachungszentralen arbeiten müssen.