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Twee vrouwen tijdens een renovatie van hun huis.
published on 31/08/2026

Wie oft muss das Brandrisiko neu bewertet werden?

Als eines der wichtigsten Elemente des Brandschutzes am Arbeitsplatz ist es entscheidend, sicherzustellen, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos stets auf dem aktuellen Stand ist.

Doch wie häufig sollte sie überprüft werden und welche Arten von Veränderungen können eine frühere Neubewertung erforderlich machen?

Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und hilft Ihnen dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten und wirksame Brandschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Zunächst ist es sinnvoll, sich noch einmal anzusehen, was eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos umfasst und warum sie so wichtig ist.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos?

In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dabei sind auch Brandgefährdungen zu berücksichtigen. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, konkretisieren die Anforderungen an den Brandschutz am Arbeitsplatz.

Eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos umfasst eine gründliche Untersuchung Ihrer Arbeitsstätte, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und das von ihnen ausgehende Risiko zu bewerten. Dabei werden unter anderem Zündquellen, brennbare Materialien, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren sowie die allgemeine Gestaltung und Nutzung des Gebäudes betrachtet.

Sobald Gefahren identifiziert wurden, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu reduzieren oder zu beseitigen. Dazu können beispielsweise die Beseitigung von Gefahrenquellen, die Verbesserung von Brandmeldeeinrichtungen oder die Installation geeigneter Feuerlöscher gehören. Die konkreten Maßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Es ist außerdem wichtig, Personen zu identifizieren, die im Brandfall besonders gefährdet oder schutzbedürftig sein können. Dazu können beispielsweise Personen mit eingeschränkter Mobilität, Beschäftigte in Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko oder Personen gehören, die mit dem Gebäude oder den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind.

Auf Grundlage dieser Beurteilung müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden, um Brände zu verhindern und im Brandfall die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem geeignete Flucht- und Rettungswege sowie Unterweisungen über Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.

Wie oft muss das Brandrisiko neu bewertet werden?

Die regelmäßige Überprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Die deutsche Gesetzgebung schreibt keinen einheitlichen festen Zeitraum vor, nach dem für alle Arbeitsstätten eine vollständige Neubewertung des Brandrisikos durchgeführt werden muss. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

In der Praxis ist es daher wichtig, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass neue Gefahren erkannt werden und die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren weiterhin wirksam sind.

Zusätzlich zu diesen regelmäßigen Überprüfungen kann eine neue oder aktualisierte Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein, wenn wesentliche Änderungen die Arbeitsstätte, die Tätigkeiten oder die Arbeitsbedingungen betreffen. Die Häufigkeit der Überprüfungen sollte daher an die Entwicklung der Risiken im jeweiligen Unternehmen angepasst werden.

Wann sollte das Brandrisiko früher neu bewertet werden?

Die oben genannten Grundsätze sollten als allgemeine Orientierung betrachtet werden. Um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, muss Ihre Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos stets die aktuellen Bedingungen an Ihrem Arbeitsplatz widerspiegeln.

Das bedeutet, dass Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung möglicherweise früher als geplant überprüfen oder aktualisieren müssen, wenn sich die Umstände ändern. Häufige Auslöser sind unter anderem:

1 Änderungen der Gesetzgebung

Änderungen der gesetzlichen oder technischen Anforderungen an den Brandschutz müssen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die geltenden Anforderungen weiterhin erfüllt.

2 Änderungen der Nutzung von Räumlichkeiten

Wenn sich die Nutzung oder der Zweck Ihrer Räumlichkeiten ändert, können dadurch neue Brandrisiken entstehen und angepasste Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden.

3 Änderungen an der Raumaufteilung oder Gebäudestruktur

Änderungen an der Raumaufteilung können sich auf Flucht- und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung und die Brandschutzkennzeichnung auswirken. Diese müssen gegebenenfalls neu bewertet werden.

Wenn neue Beschäftigte oder andere anwesende Personen im Notfall zusätzliche Unterstützung benötigen, müssen Ihre Evakuierungspläne und -verfahren entsprechend angepasst werden.

Jede dieser Änderungen kann dazu führen, dass Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung nicht mehr aktuell ist. Werden Brandschutzmaßnahmen nicht überprüft und aktualisiert, kann dies nicht nur Menschen gefährden, sondern auch dazu führen, dass gesetzliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos sollte nicht als einmalige Aufgabe betrachtet werden, sondern als fortlaufender Prozess, der sich gemeinsam mit Ihrem Unternehmen weiterentwickeln muss. Regelmäßige Überprüfungen tragen dazu bei, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen wirksam bleiben und Sie im Brandfall angemessen reagieren können.

Bei Scutum bieten wir fachkundige Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich des Brandrisikos an, um Organisationen dabei zu unterstützen, Gefahren zu identifizieren, Risiken zu reduzieren und die Einhaltung der geltenden Brandschutzvorschriften sicherzustellen.