Was ist eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos?
In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen. Dabei sind auch Brandgefährdungen zu berücksichtigen. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, konkretisieren die Anforderungen an den Brandschutz am Arbeitsplatz.
Eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Brandrisikos umfasst eine gründliche Untersuchung Ihrer Arbeitsstätte, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren und das von ihnen ausgehende Risiko zu bewerten. Dabei werden unter anderem Zündquellen, brennbare Materialien, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren sowie die allgemeine Gestaltung und Nutzung des Gebäudes betrachtet.
Sobald Gefahren identifiziert wurden, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu reduzieren oder zu beseitigen. Dazu können beispielsweise die Beseitigung von Gefahrenquellen, die Verbesserung von Brandmeldeeinrichtungen oder die Installation geeigneter Feuerlöscher gehören. Die konkreten Maßnahmen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Es ist außerdem wichtig, Personen zu identifizieren, die im Brandfall besonders gefährdet oder schutzbedürftig sein können. Dazu können beispielsweise Personen mit eingeschränkter Mobilität, Beschäftigte in Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko oder Personen gehören, die mit dem Gebäude oder den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind.
Auf Grundlage dieser Beurteilung müssen geeignete organisatorische und technische Maßnahmen getroffen werden, um Brände zu verhindern und im Brandfall die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem geeignete Flucht- und Rettungswege sowie Unterweisungen über Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.