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Twee vrouwen tijdens een renovatie van hun huis.
published on 31/08/2026

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos aktualisiert werden?

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Unternehmen müssen sicherstellen, dass mögliche Brandgefahren frühzeitig erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen kontinuierlich an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.

 

Doch wie häufig muss eine Gefährdungsbeurteilung überprüft werden? Und welche Veränderungen im Unternehmen machen eine vorzeitige Neubewertung erforderlich?

 

Dieser Artikel erläutert, wann und aus welchen Gründen eine Aktualisierung notwendig ist und welche gesetzlichen Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind. Außerdem erfahren Sie, welche betrieblichen Veränderungen eine erneute Bewertung des Brandrisikos erforderlich machen können.

Was umfasst eine Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu beurteilen. Dabei müssen auch mögliche Brandgefahren berücksichtigt werden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, konkretisieren die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos umfasst eine systematische Untersuchung der Arbeitsstätte, um mögliche Brandgefahren zu erkennen und die damit verbundenen Risiken zu bewerten. Dabei werden unter anderem potenzielle Zündquellen, brennbare Materialien, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren sowie die baulichen Gegebenheiten und die Nutzung des Gebäudes berücksichtigt.

Auf Grundlage der festgestellten Gefährdungen werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu können beispielsweise die Beseitigung potenzieller Gefahrenquellen, die Verbesserung vorhandener Brandmeldeeinrichtungen oder die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher gehören. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Darüber hinaus müssen Personen berücksichtigt werden, die im Brandfall besonders gefährdet oder auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sein können. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Beschäftigte in Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko sowie Besucher oder andere Personen, die mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen, um Brände möglichst zu verhindern und die Sicherheit aller anwesenden Personen im Ernstfall zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem sichere Flucht- und Rettungswege, geeignete Brandschutzeinrichtungen sowie regelmäßige Unterweisungen zur Brandverhütung und zum richtigen Verhalten im Brandfall.

Wie häufig muss die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos überprüft werden?

Die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. In Deutschland gibt es keinen einheitlich festgelegten zeitlichen Abstand, in dem die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos für alle Arbeitsstätten vollständig neu erstellt werden muss. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen zu überprüfen und diese bei veränderten Bedingungen entsprechend anzupassen.

Regelmäßige Überprüfungen helfen dabei, neue Gefahren frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass die bestehenden Brandschutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind. Dabei sollten sowohl die baulichen Gegebenheiten als auch die betrieblichen Abläufe und die Nutzung der Räumlichkeiten berücksichtigt werden.

Eine vorzeitige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung ist insbesondere dann erforderlich, wenn sich wesentliche Änderungen an der Arbeitsstätte, den ausgeübten Tätigkeiten oder den Arbeitsbedingungen ergeben. Die Überprüfungsintervalle sollten daher an die individuellen Risiken und die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos aktualisiert werden?

Die genannten Grundsätze dienen als allgemeine Orientierung. Um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, muss die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos stets die aktuellen Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen im Unternehmen berücksichtigen.

Verändern sich die betrieblichen oder baulichen Rahmenbedingungen, kann eine vorzeitige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein. Zu den häufigsten Auslösern zählen:

1 Änderungen der Gesetzgebung

Änderungen gesetzlicher oder technischer Anforderungen an den Brandschutz müssen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende Brandschutzmaßnahmen weiterhin den geltenden Vorschriften und technischen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls angepasst werden müssen.

2 Änderungen der Gebäudenutzung

Ändert sich die Nutzung eines Gebäudes oder einzelner Räumlichkeiten, können dadurch neue Brandgefahren entstehen. Beispielsweise kann die Umwandlung eines Bürobereichs in einen Lagerraum oder eine Produktionsfläche das Brandrisiko verändern. In solchen Fällen müssen die bestehenden Brandschutzmaßnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

3 Änderungen an der Raumaufteilung oder Gebäudestruktur

Veränderungen an der Raumaufteilung oder Gebäudestruktur können erhebliche Auswirkungen auf den bestehenden Brandschutz haben. Beispielsweise können sich dadurch Flucht- und Rettungswege verändern oder Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung und Brandschutzkennzeichnung ergeben. Die bestehenden Schutzmaßnahmen müssen deshalb überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Auch Veränderungen bei den anwesenden Personen können eine Aktualisierung erforderlich machen. Wenn beispielsweise Beschäftigte oder Besucher im Brandfall zusätzliche Unterstützung bei der Evakuierung benötigen, müssen die bestehenden Evakuierungspläne und -verfahren entsprechend angepasst werden.

Jede dieser Veränderungen kann dazu führen, dass die bestehende Gefährdungsbeurteilung nicht mehr den aktuellen betrieblichen Gegebenheiten entspricht. Werden die Brandschutzmaßnahmen nicht regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, können Sicherheitslücken entstehen. Dadurch können sowohl Personen gefährdet als auch gesetzliche Anforderungen verletzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung des Brandrisikos sollte daher nicht als einmalige Aufgabe verstanden werden, sondern als fortlaufender Prozess. Sie muss sich an die Entwicklung des Unternehmens und an veränderte betriebliche Rahmenbedingungen anpassen. Regelmäßige Überprüfungen helfen dabei, die Wirksamkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen sicherzustellen und im Brandfall angemessen reagieren zu können.

Scutum unterstützt Unternehmen und Organisationen mit fachkundigen Gefährdungsbeurteilungen des Brandrisikos. Ziel ist es, potenzielle Brandgefahren frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. So unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Brandschutzmaßnahmen zu verbessern und die geltenden Anforderungen einzuhalten.